DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU regelt. Seit dem 25. Mai 2018 ist sie in Kraft und bildet den rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung und den Schutz persönlicher Daten. Die DSGVO zielt darauf ab, die Privatsphäre und die Rechte von Einzelpersonen zu schützen und gleichzeitig den freien Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarkts zu gewährleisten.

In der Jugendarbeit und der Arbeit von Jugendverbänden spielt die DSGVO eine zentrale Rolle. Da hierbei häufig personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen verarbeitet werden, ist ein besonderer Schutz erforderlich. Die Einhaltung der DSGVO sorgt dafür, dass Daten sicher und verantwortungsvoll gehandhabt werden, und stärkt das Vertrauen der Jugendlichen sowie ihrer Eltern in die jeweiligen Organisationen.

Hinter dem folgenden Link findest Du den vollständigen Gesetzestext der DSGVO. Dieser enthält detaillierte Informationen zu den Rechten der betroffenen Personen, den Pflichten der Datenverarbeiter*innen und den möglichen Sanktionen bei Verstößen. Es ist unerlässlich, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen, um den Datenschutz in der Jugend- und Jugendverbandsarbeit sicherzustellen.

Durch die Auseinandersetzung mit dem Gesetzestext können Organisationen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten ihrer Mitglieder und Teilnehmer ergreifen und somit rechtliche Sicherheit gewinnen.

Hinweis für kirchliche Träger:

Für Einrichtungen mit Zugehörigkeit zu Kirchen oder religiösen Vereinigungen und Gemeinschaften gilt eine Ausnahme. Sie können wegen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts von Religionsgemeinschaften eigene Datenschutzregeln erlassen, wenn diese im Einklang mit der DSGVO stehen. Für evangelische Einrichtungen gilt das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Katholische Einrichtungen müssen das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) beachten.